Prüfung von Bauvorhaben
Es ist illusorisch, Bauten mit Glasfassaden zum Schutz der Vögel verbieten zu wollen. Es kann aber nicht sein, dass gesetzliche Bestimmungen zum Vogelschutz, die bei einer Baueingabe erfüllt werden müssten, fehlen oder oft vergessen gehen.
Im Sinne der Nachhaltigkeit und des ökologischen Ausgleichs im Siedlungsraum haben einige Gemeinden begonnen, Bauvorhaben auch auf deren Vogelfreundlichkeit zu prüfen und fordern da und dort Nachbesserungen.
Wird beispielsweise die Bau- und Zonenordnung (BZO) mit entsprechenden Auflagen ergänzt, können sich die betroffenen Ämter darauf beziehen und bereits bei der Baueingabe entsprechende Massnahmen fordern.
Richtlinien und Auflagen
proVogel fordert die Gemeinden und die Bauämter auf, die geltenden Gesetzesartikel in ihrer Gemeinde zu verankern und bei Baugesuchen Architekten und Bauherren auf vogelfreundliche Massnahmen hinzuweisen.
Einige Gemeinden gehen mit gutem Beispiel voran
Die Gemeinde Hettlingen fordert im «Leitfaden für das Bauen» der Bau- und Zonenordnung, dass u.a. grosse hervorstehende Glasflächen gemieden oder durch geeignete Massnahmen für Vögel sichtbar gemacht werden muss.
Gemeinde Hettlingen: Bau- und Zonenordnung, Leitfaden
Parlamentarische Initiative
Am 22. Juni 2020 ist im Kantonsrat Kanton Zürich eine parlamentarische Initiative zu Vögel und Glas eingereicht worden. Dieser wurde am 21. Oktober 2024 im Kantonsrat (mindestens teilweise) zugestimmt. Es erfolgt eine entsprechende Anpassung im Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich.
Link zum Entscheid
Ein Erfolg: Das neue Merkblatt Vogel und Glas
Die Baudirektion des Kantons Zürich gibt ein offizielles Merkblatt zur Eindämmung von Vogelschlag an Glas heraus. Das Planungs- und Baugesetz wird entsprechend angepasst.
Zum Merkblatt