Im «Gartenführer Schweiz» werden 330 aussergewöhnliche Gärten vorgestellt. Davon befinden sich auch einige am Zürichsee. Während manche öffentlich sind, können andere auf Anmeldung bei Privatpersonen angesehen werden. So auch dieser idyllische Platz in Herrliberg von unserer Präsidentin Christine Limburg.

Dieser offene Brief wurde initiiert von der AG Grünraum der GRÜNEN Stadt Zürich und wird von folgenden Organisationen unterstützt (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz
  • Bioterra Zürich und Umgebung
  • Casafair Zürich
  • Förderverein Natur im Siedlungsraum
  • Igelzentrum Zürich
  • Lärmliga Schweiz
  • Natur- und Vogelschutzverein Höngg
  • Pro Vogel
  • Pura Verdura
  • Sensengruppe Zürich
  • Verein Glühwürmchen Projekt
  • Verein Stadtnatur
  • Zürcher Tierschutz

Offener Brief an die Stadt Zürich und an alle….

….. Schützer:innen der Gesundheit und der Umwelt in der Stadt Zürich
….. Hüter:innen der Regeln in Zürich, die uns vor Lärm schützen sollten

Die AG Grünraum der GRÜNEN Stadt Zürich hat im Jahr 2013 eine Petition und eine gleichlautende Motion initiiert, um den Laubbläsergebrauch auf die Laubmonate im Herbst einzudämmen. Gleichzeitig mit dem Einreichen der Motion wurde die Petition «Stopp Laubbläser» mit 4329 Unterschriften dem Stadtrat übergeben. Die AG Grünraum hat dem zuständigen Departement alle relevanten Argumente gegen den immer exzessiver werdenden Gebrauch der Laubbläser geliefert und diese mit Fachartikeln untermauert.
Mit einem unverbindlichen Merkblatt zum verantwortungsvollen Einsatz der Geräte hat die Stadt Zürich bisher keinen nennenswerten Beitrag zur Lösung des Problems geleistet.
Viel Zeit ist seither ungenutzt verstrichen, die unerwünschte Entwicklung schreitet fort. Das Gerät verleitet zu immer mehr unnötigen und schädlichen Arbeiten. Mittlerweilen wird der Laubbläser immer mehr zweckentfremdet und ersetzt nicht nur den Besen, sondern wird z.B. auf Baustellen eingesetzt, um Baugerüste von allerlei abgeschliffenen, giftigen Partikeln zu säubern, die wir nachher einatmen müssen.

Unsere Forderungen bleiben deshalb weiterhin dringend:

  • Der Einsatz der Geräte durch Behörden wie Private ist auf die Laubmonate Oktober bis Dezember zu beschränken, wie dies in anderen Städten bereits praktiziert wird.
  • Es braucht Aufklärungsarbeit, wo der Einsatz der Geräte im Herbst sinnvoll ist und wo er grundsätzlich auch dann nur schädigend ist.
  • Für die extrem lauten und klimaschädigenden Geräte mit Verbrennungsmotoren wird ein Ablaufdatum festgesetzt, danach sind sie verboten.

page2image35540640

Begründung:

Die Gefahren und der Schaden für Mensch und Tierwelt sind bekannt und unbestritten:

  • Mit den Geräten werden gesundheitsschädigende Stoffe wie Feinstaub, Umweltgifte von Baustellen, Bakterien, Viren, Pilzsporen und Wurmeier aufgewirbelt und von Kindern und Erwachsenen eingeatmet.
  • Im besonderen Masse sind die Anwender*innen betroffen, die den Auftrag erhalten die Arbeiten mit den Laubbläsern auszuführen.
  • Gesundheitsschädigend ist auch der Lärm (bis zu 115 dB(A), entspricht einem Presslufthammer) sowie die Abgase der Geräte mit Verbrennungsmotor.
  • Die leiseren elektrobetriebenen Geräte verleiten wegen des Irrglaubens, sie seien weniger umweltschädigend, zu allerlei unnötigen Einsätzen.
  • Die starken Luftströme sind zerstörerische Eingriffe in die Welt der Kleinlebewesen: sie werden das ganze Jahr hindurch ihrer Deckung und Rückzugsgebiete beraubt.
  • Die übertriebenen Putzarbeiten im Freien setzen überdies zunehmend falsche Sauberkeitsstandards.
  • Energie wird verschwendet, wo Handarbeit es in derselben Zeit richten könnte, sofern die Arbeit überhaupt notwendig ist.

Wir sehen den Handlungsbedarf nach wie vor als dringend notwendig an und erwarten von der Politik endlich Schritte. Daher wird im Gemeinderat der Stadt Zürich zeitgleich mit diesem offenen Brief eine Motion zur Anpassung der Polizeiverordnung im obigen Sinn eingereicht. Es braucht verbindliche Regeln, um den ungehinderten Gebrauch dieser Geräte sinnvoll einzudämmen.

Für die AG Grünraum:
Christine Dobler Gross (Initiantin), sowie die Co-Leitung Sibylle Kauer und Jürg Rauser (beide für die GRÜNEN im Gemeinderat der Stadt Zürich, siehe: https://www.gemeinderat-zuerich.ch/mitglieder)

Offener Brief als PDF herunterladen

Es sieht vielleicht etwas wild aus im winterlichen Garten, aber die Stengel der verblühten Stauden sollten so lange wie möglich bis im Frühling stehen gelassen werden.

Viele Insekten überwintern in den trockenen Stängeln und verlassen sie erst wenn die Frühlingssonne die Gärten aufwärmt. Falls aber gewisse Pflanzenstängel optisch stören, kann man sie trotzdem abschneiden und locker aufbeigen. Am besten irgendwo im Garten, an einem sonnigen und trockenen Ort.

So können die Insekten ihren Winterschlaf weiter führen und wenn es im Frühling genug warm ist, ihre Schlafplätze in aller Ruhe verlassen. Insekten sind überlebenswichtig weil sie Pflanzen bestäuben und für unzählige Tiere als Nahrung dienen.

Wir helfen den Insekten indem wir die Gärten so naturnah wie möglich gestalten.

Weiterführende Informationen

  • Bioterra – Förderung von einheimischen Pflanzen für Bienen und andere Insekten
  • Naturnahe Gärten im Siedlungsraum – eine Kampagne von Bird Life Schweiz